Die Mitglieder des Beirates werden von der Mitgliederversammlung mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Der Jugendleiter wird von der Jugendversammlung gewählt und ist kraft Amtes im Beirat. Die Aufgaben der Mitglieder des Beirates und weitere Tätigkeiten der Organe legt die Geschäftsordnung fest. Die Aufgaben der Mitglieder des Beirates werden in einer Aufgabenbeschreibung festgelegt und von diesem beschlossen.
Unserem Beirat gehören an: